Anmeldung der „Kann-Kinder“
für das Schuljahr 2026/27
und
der Schulneulinge
für das Schuljahr 2027/28
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
noch nicht schulpflichtige Kinder, die nach dem 31. August 2026 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. (vgl. Schulgesetz, § 58 und Grundschulordnung, § 10)
Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder („Kann-Kinder“) erfolgt in diesem Jahr zeitgleich mit den Anmeldungen der „Pflichtkinder“ für das Schuljahr 2027/28 am:
Die genauen Termine bekommen die Familien im Januar schriftlich von uns mitgeteilt.
Bitte teilen Sie uns im Anmeldegespräch mit, wenn Sie Ihr Kind als Kann-Kind vorzeitig einschulen möchten!
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Kohl
Rektorin